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Endlich die Scheidung!

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Datum: 
Donnerstag, 16. November 2017, 18.00 bis 19.00
Veranstaltungsort: 
Stadthaus
Gallusstrasse 14, Festsaal, 3. OG
9000 St.Gallen
Schweiz
Veranstaltungsart: 
Referat
Veranstalter: 
Stadtgeschichten im Stadthaus, Ortsbürgergemeinde St.Gallen

St.Galler Paare streiten sich vor dem reformierten Ehegericht
Anna Kach möchte sich lieber „an die Gurtel hencken oder umbbringen“, als zu ihrem Ehemann zurückzukehren, von dem sie seit mehreren Jahren getrennt lebt. Hans Huser lässt sich lieber den Kopf abhowen, als bei seiner Ehefrau zu bleiben. Wenn er seine Frau sieht, so erkalte ihm sin Hertz. Solche Aussagen finden sich viele im ersten Ehegerichtsprotokoll der Stadt St.Gallen der Jahre 1528-1530. Das Gericht wurde im Jahr 1526 gegründet. Zuvor waren Ehestreitigkeiten vor dem bischöflichen Gericht in Konstanz verhandelt worden, da Eheangelegenheiten bis zur Reformation in den Bereich der geistlichen Rechtsprechung gehört hatten. Mit der Reformation wurden Scheidungen in St.Gallen überhaupt erst möglich. Im Gegensatz dazu gilt in der katholischen Konfession die Ehe bis heute als unauflösbares Sakrament. Doch konnten die streitenden Paare vor dem neuen reformierten Ehegericht auch wirklich eine Scheidung erreichen? Und was bedeutete die definitive Trennung in Bezug auf die Lebenssituatio der geschiedenen Frauen und Männer?

Mit der Reformation wurde die Ehescheidung erstmals möglich. Nicole Stadelmann schildert, weshalb St.Galler Paare vor dem neuen reformierten Ehegericht vor 500 Jahren die Scheidung verlangten und ob der dafür zuständige Stadtrat ihnen eine solche auch erlaubte.

Referat von Nicole Stadelmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Bild:Quelle Ehegericht